Digitale Selbstverteidigung: Was Angreifer über Ihr Team finden

Der Satz „Wir wissen, wo du wohnst“ ist selten ein Bluff. Wer öffentlich Position bezieht, ein Mandat ausübt oder für eine angefeindete Organisation spricht, hinterlässt über Jahre Spuren: eine Privatanschrift in einem alten Impressum, ein Vorstandsamt im Register, ein Foto mit Ortsbezug, eine Kandidatur von vor zwei Wahlperioden. Angreifer setzen diese Teile zusammen, gleich aus welcher Richtung sie kommen. Wir gehen mit Ihrem Team den umgekehrten Weg: Wir zeigen, was über die eigenen Leute zu finden ist, was sich schließen lässt und was bleibt.

Zwei Formen, ein Handwerk

Der Durchlauf im Team

Ein geführter Selbstcheck: Jede Person prüft die eigenen Spuren, nicht die der anderen. Am Anfang steht die Frage, wer überhaupt wie exponiert ist und wovor geschützt werden muss, danach der Weg durch die Fundstellen und die Schritte, die sich sofort gehen lassen. Ihr Team behält eine Checkliste und eine Routine, die es ohne uns wiederholen kann.

Das Schutzkonzept für Ihre Organisation

Wer sollte eine Melderegistersperre haben, welche Anschrift gehört ins Impressum und in Registerunterlagen, was passiert beim Eintritt und beim Ausscheiden, wann wird das Ganze wiederholt. Dazu gehört auch das Unterstützungsschreiben Ihrer Organisation: Wir begleiten Sie dabei, es selbst aufzusetzen – Ihre Organisation beschreibt darin ihre eigene Lage, die betroffene Person reicht es mit ihrem eigenen Antrag ein. Wir schreiben das Konzept mit Ihnen auf, führen den Durchlauf im Team durch und kommen für einen Kontrolltermin wieder.

Für einzelne, besonders exponierte Personen lässt sich darüber hinaus ein Sichtbarkeits-Check besprechen: eine eigene Betrachtung dessen, was über diese eine Person auffindbar ist.

Für Verbände, Stiftungen, NGOs, Behörden, Unternehmen, Gedenkstätten und Kulturinstitutionen sowie für Geschäftsstellen, Fraktionen und Mandatsträger:innen demokratischer Parteien – überall dort, wo einzelne Menschen für eine Organisation nach außen stehen und dafür angefeindet werden, gleich aus welcher Richtung.

Auch wenn Ihre Organisation den Auftrag trägt: Jede Person entscheidet über den eigenen Teil, erhält Ergebnisse zuerst und gibt weiter, was sie weitergeben will.

Wir übernehmen das für Sie – oder wir befähigen Ihr Team, es selbst zu tun.

Wir prüfen nur, wer uns selbst beauftragt

Wir recherchieren ausschließlich zu der Person, die uns beauftragt oder ausdrücklich einwilligt. Nicht zu Angehörigen, nicht zu Kolleg:innen, nicht zu Dritten. Wenn Sie wissen wollen, mit wem Sie zusammenarbeiten, ist das eine andere Leistung: Dabei geht es um eine Entscheidung über Dritte, hier um den Schutz der eigenen Leute. Zur Kooperationsprüfung →

Was eine Melderegistersperre nicht abdeckt

Die Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz ist der wichtigste einzelne Schritt. Sie ist kostenlos, sie ist befristet und muss rechtzeitig verlängert werden, und sie verhindert, dass Privatpersonen und Unternehmen Ihre Anschrift über das Melderegister erfahren. Die Verwaltungsvorschrift des Bundes zum Melderecht nennt dabei ausdrücklich Personen, die öffentlich Auffassungen vertreten und dadurch in den Fokus von Organisationen oder Einzelpersonen geraten, bei denen Bedrohungen nicht fernliegend erscheinen: In diesen Fällen soll die Sperre nach der Vorschrift eingetragen werden können, ohne dass ein weiterer Nachweis einer Bedrohung verlangt wird.

Ein Automatismus ist das nicht. Dieselbe Vorschrift hält fest, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein grundsätzlich nicht genügt (so auch das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.02.2017, 6 B 49/16), und das Gesetz nennt die berufliche oder ehrenamtliche Exponiertheit als einen Gesichtspunkt, der zu berücksichtigen ist (§ 51 Absatz 1 Satz 3 Bundesmeldegesetz). Entscheiden tut Ihre Meldebehörde im Einzelfall.

Die Sperre wirkt im Melderegister, und nur dort. Die Wege, die offen bleiben:

  • Impressum. Wer eine Website oder einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst betreibt, muss eine Anschrift angeben (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz). Welche Anschrift das sein muss und ob eine Büro- oder c/o-Anschrift in Ihrem Fall genügt, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.
  • Handelsregister. Es ist für jede Person einsehbar, samt der eingereichten Dokumente, und niemand muss dafür ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 9 Handelsgesetzbuch). In älteren Unterlagen stehen mitunter Privatanschriften.
  • Vereins- und Gewerberegister. Vorstandsämter und Gewerbeanmeldungen hinterlassen Einträge und eingereichte Unterlagen. Was dort über Ihre Leute steht und wer es einsehen kann, gehört auf die Liste der Dinge, die man einmal nachsieht und im Zweifel mit der registerführenden Stelle oder anwaltlich klärt. Für Vorstände gemeinnütziger Organisationen ist das der am häufigsten übersehene Weg.
  • Transparenzregister. Es enthält den Wohnort, nicht die Straße (§ 19 Geldwäschegesetz). Wer gefährdet ist, kann beantragen, die Einsicht zu beschränken (§ 23 Geldwäschegesetz).
  • Grundbuch. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Ausgeschlossen ist sie damit nicht.
  • Fahrzeugregister. Über das Kennzeichen lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen die Halteranschrift erfragen. Dagegen gibt es eine eigene Sperre bei der Zulassungsbehörde (§ 41 Straßenverkehrsgesetz).
  • Kandidaturen und amtliche Bekanntmachungen. Was bei einer Kandidatur veröffentlicht wird, regeln Bundes-, Landes- und Kommunalwahlrecht unterschiedlich; das Wahlamt sagt Ihnen vorher, was in Ihrem Fall bekanntgemacht wird. Ältere Bekanntmachungen bleiben in Amtsblättern und Archiven auffindbar.
  • Andere Behörden und Verfahren. Finanzamt, Gerichte, Krankenkassen und weitere Stellen führen eigene Daten. Wer Anzeige erstattet oder in einem Verfahren auftritt, sollte vorher fragen, welche Anschrift dabei aktenkundig wird.
  • Alte Spuren im Netz. Personensuch- und Telefonbuchseiten, Datenhändler, Vereins- und Pressemitteilungen von früher, archivierte Fassungen alter Websites. Gegenüber Anbietern haben Sie ein Recht auf Löschung und ein Widerspruchsrecht (Artikel 17 und 21 Datenschutz-Grundverordnung); reagiert niemand, hilft die Datenschutzaufsicht. Suchmaschinen entfernen auf Antrag den Treffer, nicht die Quelle.
  • Bilder. Fotos vom Haus, vom Auto, vom Schulweg, Ortsangaben in Bilddateien, Beiträge von Angehörigen.

Jeder dieser Wege ist für sich unscheinbar. Wer Ihnen schaden will, kombiniert sie. Genau deshalb reicht es nicht, eine einzelne Tür zu schließen.

Stand: September 2026. Die genannten Vorschriften geben wir sinngemäß wieder. Das ist Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall: Für Ihren Fall sind Ihre Meldebehörde, die kostenlosen Beratungsstellen und Anwält:innen zuständig.

Der erste Schritt

Einmal gemeinsam durchgehen: der Durchlauf im Team

Klar begrenzt und für alle auf einmal: Wir gehen mit Ihrem Team die Wege durch, auf denen persönliche Daten öffentlich werden, jede Person prüft dabei die eigenen. Danach wissen Sie, wo Ihre Organisation steht, was sofort zu tun ist und was sich nur mit einem Schutzkonzept lösen lässt.

Durchlauf anfragen

Wo Sie kostenlos Hilfe bekommen

Für den Antrag selbst ist Ihre Meldebehörde zuständig. Bei Drohungen ist die Polizei die richtige Adresse; für kommunale Amts- und Mandatsträger:innen gibt es dafür eigene Ansprechstellen. Beratung bei digitaler Gewalt gibt es kostenlos bei spezialisierten Stellen, und für die Selbstprüfung liegen gute öffentliche Anleitungen vor. Wir verweisen darauf, statt sie zu ersetzen. Unsere Arbeit beginnt dort, wo eine Organisation Verantwortung für mehrere exponierte Menschen trägt und das nicht bei jeder Person einzeln improvisieren will.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt

Meist mit einem klar begrenzten Auftrag: einem Durchlauf mit Ihrem Team; einer Bestandsaufnahme →, wenn Sie wissen wollen, was über Ihre Organisation gesprochen wird; einem Koordinations-Check →, wenn Sie einen Angriff vermuten; einer Kooperationsprüfung → vor einer Entscheidung über Dritte. Daraus wird, wo es sinnvoll ist, mehr: ein Schutzkonzept für Ihre exponierten Personen, ein laufendes Monitoring, ein Workshop → für Ihr Team. Sie entscheiden nach jedem Schritt neu.

Wer wir sind

pol•kom berät Organisationen zu Antisemitismus, Extremismus und digitaler Kommunikation. Seit Jahren beobachten wir antidemokratische Bewegungen und übersetzen dieses Wissen in handlungsfähige Strategien.

Mehr über das Team

Häufige Fragen

Prüfen Sie auch andere Personen für uns?
Nein. Diese Leistung richtet sich ausschließlich auf die Person, die uns beauftragt oder ausdrücklich einwilligt. Wenn Sie wissen wollen, mit wem Sie zusammenarbeiten, ist die Kooperationsprüfung die richtige Leistung. Mehr zur Kooperationsprüfung →
Unsere Mitarbeitenden möchten nicht durchleuchtet werden. Wie läuft das?
Genau umgekehrt. Im Durchlauf prüft jede Person die eigenen Spuren, und wir sehen die Ergebnisse nicht. Wo wir für eine einzelne Person arbeiten, entscheidet diese Person über den Umfang, erhält das Ergebnis zuerst und gibt an die Organisation weiter, was sie weitergeben will.
Reicht eine Melderegistersperre nicht?
Sie ist der wichtigste einzelne Schritt und sie ist kostenlos. Sie wirkt aber nur im Melderegister. Impressum, Registerunterlagen, alte Veröffentlichungen, Bilder und das Fahrzeugregister bleiben davon unberührt.
Beantragen Sie die Sperre für uns?
Nein. Wir erklären das Verfahren, ordnen ein, was dabei üblicherweise verlangt wird, und stellen Vorlagen zur Verfügung, die Sie selbst einreichen. Eine Rechtsberatung ist das nicht, und wir vertreten Sie nicht gegenüber Behörden oder Plattformen.
Wie oft muss man das wiederholen?
Regelmäßig. Register nehmen neue Unterlagen auf, Sperren laufen aus, und es kommen ständig neue Veröffentlichungen dazu. Ein einmaliger Durchlauf verschafft Ihnen einen Stand, keine Dauerlösung.
Was kostet das?
Nach Umfang: wie viele Personen, wie tief, mit oder ohne Schutzkonzept. Vor- und Nachbereitung sind eingerechnet. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos, danach erhalten Sie ein klares Angebot.

Rufen Sie an: 030 43972449. Oder schreiben Sie an kontakt@polkom.org – werktags antworten wir am selben Tag.